Aktuelles
06.10.2022
Anwendung der neuen Baumschutzverordnung für Markt Schwaben -- Ein sinnvoller Kompromiss --
Anwendung der neuen Baumschutzverordnung für Markt Schwaben
-- Ein sinnvoller Kompromiss --
Die neue Baumschutzverordnung gilt im Innenbereich (im Zusammenhang bebauter Ortsteile) und unterscheidet
- Vollschutz mit umfangreicherem Antrags- und Genehmigungsverfahren ab einem Stammumfang von 150 cm in einem Meter Höhe
- Teilschutz mit Möglichkeit zur Entfernung und Nachpflanzungspflicht ab einem Stammumfang von 80 cm in einem Meter Höhe, ohne aufwendiges Verwaltungsverfahren.
- Kein Schutz unter 79 cm Stammumfang in einem Meter Höhe
- Ausnahmen der Schutzpflicht
- Obstgehölze mit Ausnahme von Walnussbäumen
- Gehölze in Baumschulen und Gärtnereien, soweit sie gewerblichen Zwecken dienen
- Gehölze in Gartenparzellen von Kleingartenanlagen
- der ordnungsgemäße Baumschnitt, der den Bestand erhält
- Maßnahmen in Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht
Anwendungsbeispiele für die jetzt geltenden Regelungen
im angehängten PDF
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Fachmann für Garten- und Landschaftsbau
Andreas Stolze Tel. 0170/4436266