06.10.2022
Anwendung der neuen Baumschutzverordnung für Markt Schwaben -- Ein sinnvoller Kompromiss --

Anwendung der neuen Baumschutzverordnung für Markt Schwaben

-- Ein sinnvoller Kompromiss --

Die neue Baumschutzverordnung gilt im Innenbereich (im Zusammenhang bebauter Ortsteile) und unterscheidet

  • Vollschutz mit umfangreicherem Antrags- und Genehmigungsverfahren ab einem Stammumfang von 150 cm in einem Meter Höhe
  • Teilschutz mit Möglichkeit zur Entfernung und Nachpflanzungspflicht ab einem Stammumfang von 80 cm in einem Meter Höhe, ohne aufwendiges Verwaltungsverfahren.
  • Kein Schutz unter 79 cm Stammumfang in einem Meter Höhe
  • Ausnahmen der Schutzpflicht
    • Obstgehölze mit Ausnahme von Walnussbäumen
    • Gehölze in Baumschulen und Gärtnereien, soweit sie gewerblichen Zwecken dienen
    • Gehölze in Gartenparzellen von Kleingartenanlagen
    • der ordnungsgemäße Baumschnitt, der den Bestand erhält
    • Maßnahmen in Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht

Anwendungsbeispiele für die jetzt geltenden Regelungen

im angehängten PDF

 

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Fachmann für Garten- und Landschaftsbau

Andreas Stolze Tel. 0170/4436266